Wissenswertes

Nachfolgend finden sie Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragen.

 

Bohrgeräteführer nach DIN 4021 - Fachkraft für Probenentnahme und Grundwassermessungen nach DIN EN 22475

Als Bohrgeräteführer gilt im Allgemeinen der Absolvent des gleichnamigen, dreiwöchigen Weiterbildungslehrganges, in dem speziell die Inhalte der DIN 4021 „Baugrund; Aufschluss durch Schürfe und Bohrungen sowie Entnahme von Proben“ vermittelt wurden. DIN 4021 wurde im Jahr 2006 ersetzt durch DIN EN ISO 22475-1 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen – Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung“. Damit einher ging die offizielle Ablösung des „Bohrgeräteführers nach DIN 4021“ durch die „Fachkraft für Probenentnahme und Grundwassermessungen nach DIN EN 22475“. Das Lehrgangskonzept wurde von der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. DGGT entwickelt.

Der dreiwöchige Lehrgang beinhaltet die theoretischen Grundlagen der geotechnischen Erkundung und Untersuchung. Eine praktische Ausbildung am Bohrgerät findet nicht statt, auch wenn der frühere Lehrgangstitel „BohrgeräteFÜHRER“ diesen Schluss nahe legte. Dies führt in der Praxis zu einer unglücklichen Begriffsverwirrung, da sich die – leider falsche – Annahme verbreitet hat, dass der Bohrgeräteführer in der Lage ist, das Bohrgerät fachgerecht zu bedienen. Die zwischenzeitliche Umbenennung des Lehrganges verspricht zumindest für die Zukunft eine Klarstellung der Begrifflichkeiten.

Obwohl sich der Lehrgang an Berufserfahrene in der Bohrtechnik richtet, stand er in der Vergangenheit auch Quereinsteigern offen, so dass die berufliche Vorbildung der Absolventen z.T. stark differiert. Dies ist insofern bedeutsam, da in der Geothermie mittlerweile von vielen Seiten in Bezug auf das eingesetzte Personal die Qualifikation des Bohrgeräteführers gefordert wird. Ungeachtet dessen sind die im Lehrgang vermittelten Fachkenntnisse zur Baugrunderkundung für die Ausführung von Bohrungen und den Ausbau der Bohrung zur Erdwärmesonde keinesfalls zwingend notwendig.

Hinsichtlich der Eignung des eingesetzten Personals bei Bohrmaßnahmen für geothermische Anlagen ist vielmehr darauf zu achten, dass am Bohrgerät und für Arbeiten am und im Bohrloch qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt wird, idealerweise ein über drei Jahre ausgebildeter Brunnenbauer oder Spezialtiefbauer, beides Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft. Wenn dieser dann noch eine Zusatzqualifikation zur Baugrunderkundung mitbringt, ist dies ein erfreulicher Qualifikations-Bonus. Mehr aber auch nicht.


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